// SUCHE

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalen

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

-1- Abschluss des Reisevertrages                                                                                                             
1.1.
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der Tourismus-Service Butjadingen GmbH & Co. KG (nachfolgend: TSB) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die TSB zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird TSB dem Reisekunden eine Reisebestätigung aushändigen.
1.2.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot
von der TSB vor, an das die TSB für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.
1.3.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
-2- Bezahlung
2.1.
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. § 651 k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden. Die TSB ist bei der TourVers TouristikVersicherungs-Service GmbH, Hamburg, insolvenzversichert. Beträgt die Reisedauer nicht mehr als 24 Stunden, schließt die Reise keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden 75 € nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
2.2.
Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, höchstens jedoch 255 € fällig.
2.3.
Die Restzahlung des Reisepreises ist bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen, frühestens vier Wochen vor Reiseantritt, fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 6.1. abgesagt werden kann.
2.4.
Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist die TSB nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten (siehe Ziffer 5) zu verlangen.
-3- Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen von TSB (Katalog/Prospekt, Flyer u.a.) und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
-4- Leistungs- und Preisänderungen
4.1.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der TSB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transfer und Fahrtzeiten stehen unter dem Vorbehalt einer Änderung.
4.2.
Die TSB ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
-5- Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten) und Ersatzperson
5.1.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der TSB. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert die TSB den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651 i II BGB eine Entschädigung verlangen.
Vorbehaltlich einer konkreten Berechnung einer Entschädigung nach § 651 i II BGB kann die TSB diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung gemäß § 651 i III BGB für Reisen aus dem Katalog pauschalieren.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 6. Tag bis 1.Tag vor Reisebeginn 55 %
ab dem Tag des Reisebeginns und bei Nichtantritt 75 %
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
5.3.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, der TSB nachzuweisen, dass die TSB kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
5.4.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die TSB kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.5.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (z.B. bei der Hanse Merkur Reiseversicherung AG, Hamburg) und einer Rückführungskostenversicherung bei Unfall oder Krankheit wird empfohlen (wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens).
5.6.
Rücktritts- und Umbuchungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
-6- Rücktritt und Kündigung durch die TSB /den Reiseveranstalter
6.1.
Die TSB kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a. in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b. in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber
zu erklären.
Tritt die TSB von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6.2.
Auf die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB
wird hingewiesen.
-7- Gewährleistung
7.1.
Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder der TSB angezeigt werden. DieTSb kann u.a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
7.2.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn es sich nicht nur um einen unbedeutenden Mangel handelt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen.
7.3.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn die TSB keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von der TSB verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
-8- Haftung
8.1.
Die vertragliche Haftung von der TSB für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit die TSB für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h I BGB wird verwiesen.
8.2.
Die deliktische Haftung von der TSB für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.3.
Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und BIS TSB; für solche Leistungen übernimmt der TSB keine Haftung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die die TSB in den Reiseausschreibungen lediglich als sehenswert vorschlägt.
8.4.
Ein Schadensersatzanspruch gegen die TSB ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h II BGB wird verwiesen.
-9- Mitwirkungspflicht
Der Reisekunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber der TSB zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
-10- Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot
10.1.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651 f BGB) hat der Reisekunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber der TSB unter der unter Ziffer 14 genannten Anschrift geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Eine Anspruchsanmeldung oder die Einreichung der Anmeldung beim Reisevermittler (Reisebüro) genügt für die Einhaltung der Frist nicht. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisekunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
-11- Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1.
Die TSB steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Antritt der Reise zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist TSB in der
Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.
11.2.
Die TSB haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende dieTSB mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die TSB die Verzögerung zu vertreten hat.
11.3.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von der TSB bedingt sind.
-  12- Gerichtsstand
12.1. Der Gerichtsstand von der TSB ist der Firmensitz in Butjadingen.
12.2. Für Klagen von der TSB gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von der TSB maßgebend.
-13- Sonstige Bestimmungen
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
13.2. Stand dieser Bedingungen ist Januar 2009.
-14- Reiseveranstalter
Anschrift und Sitz der Tourismus-Service Butjadingen GmbH & Co. KG Tourismus - Service Butjadingen GmbH & Co.KG, Strandallee 61, 26969 Butjadingen Tel.: 04733-9293-0, Fax.: 04733-9293-99 eingetragen beim Amtsgericht Oldenburg HRA 200 187 St.-Nr.: 63/201/02679
Geschäftsführer: Robert Kowitz
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Lutz Timmermann
Seite senden
Druckversion