// SUCHE

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalen der TSB GmbH & Co. KG

Sehr geehrter Gast,

wir bitten Sie die nachfolgenden Reisebedingungen für die Pauschalangebote sorgfältig zu lesen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie – nachstehend "der Kunde" - mit der Tourismus-Service Butjadingen GmbH & Co. KG, nachstehend "TSB" abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der TSB. Sie  gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z.B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.

1. Vertragsschluss 
1.1. Der Kunde kann sein Interesse an einer Buchung mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet an die TSB übermitteln.

1.2. Diese Interessenbekundung stellt noch keine verbindliche Buchung dar. Vielmehr übermittelt die TSB entsprechend den Angaben des Kunden an dieses eine verbindliche Angebot und bietet ihm damit den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.3. Grundlage dieses Angebots sind die Reisebeschreibung, diese Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Katalog, Gastgeberverzeichnis, Internet), soweit diesem dem Kunden vorliegen.

1.4. Der Reisevertrag kommt zu Stande, in dem der Kunde das ihm von der TSB unterbreitete Angebot in der im Angebot festgelegten Form ohne Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen innerhalb der im Angebot angegebenen Frist annimmt, wobei für die rechtzeitige Annahme deren Zugang bei der TSB maßgeblich ist.

1.5. Die TSB  bestätigt dem Kunden den Eingang seiner Annahmeerklärung. Der Reisevertrag kommt jedoch unabhängig von dieser Eingangsbestätigung durch Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei der TSB rechtsverbindlich.

1.6 Der die Buchung vornehmende Reisegast haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten
Gästen aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche,
gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

2. Leistungen, Leistungsänderungen
2.1. Die von der TSB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2. Reisevermittler und Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind von der TSB nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

3. Anzahlung/Restzahlung 
3.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Annahmeerklärung des Kunden bei der TSB) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 20% des Reisepreises. 

3.2. Die Restzahlung ist  3 Wochen  vor  Reisebeginn zur Zahlung fällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist und der  Sicherungsschein übergeben ist.

3.3. Abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins

a) falls die Pauschalreise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 € pro Person nicht übersteigt.

4. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung 
4.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der TSB.

4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen der TSB Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen der TSB wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
Bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels/Gasthäusern/Pensionen/Privatzimmern:

a) Bis 30 Tage vor Reiseantritt 5% (mind. 20,- Euro pro Person),
b) ab 29. Tag bis 22. Tag 10% (mind. 30,- Euro pro Person),
c) ab 21. Tag bis 7. Tag 25% (mind. 30,- Euro pro Person),
d) ab 14. Tag bis 7. Tag 40%,
e) ab 6. Tag bis 2 Tag 60%, ab einem Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 80% des Reisepreises.

Bei Ferienwohnungen und - häusern:
a) Bis 45 Tage vor Mietbeginn 15%,
b) ab 44. Tag bis 30- Tag 50%,
c)  ab 29. Tag 80%.

4.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.

4.4. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der TSB nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

4.5. Die TSB behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die TSB nachweist, dass ihre wesentlich höheren Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht die TSB einen solchen Anspruch geltend, so ist die TSB  verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die TSB, ohne dass ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 30,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Obliegenheiten des Reisenden /Kunden (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)
5.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der TSB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.  Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.

5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der TSB erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die TSB bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 

5.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich nach Reiseende  innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber der TSB unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

6. Haftung
6.1. Die vertragliche Haftung der TSB, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die TSB  für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6.2. Die TSB haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,

a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots der TSB sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder
b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)

7. Rücktritt der TSB
7.1. Die TSB kann, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschrieben oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.

7.2. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen.

7.3. Die TSB ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.

7.4. Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 7.1 bezeichneten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist die TSB verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären.

7.5. Im Falle des Rücktritts erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
8.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der TSB  zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.

9. Verjährung
9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der
Tourismusstelle geltend zu machen.

9.2. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Gastes nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.

9.3 Schweben zwischen der Tourismusstelle und dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder die Tourismusstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem TSB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10.2. Für Klagen der TSB gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der TSB vereinbart.

10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,  

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und der TSB anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Stand: Oktober 2011
Seite senden
Druckversion