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title: "Butjadingen - Gästebeitrag"
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description: "Alle Neuigkeiten rund um das Thema Gästebeitrag."
language: "de"
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Gästebeitrag
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### Alle wichtigen Informationen

Mit den Gästebeiträgen ergeben Sich viele Vorteile für die Gäste, wie zum Beispiel Rabatte für das Betreten verschiedenster Einrichtungen oder die kostenlose Nutzung des Strandläufers.
Für Wohnungsgeber und vergleichbare Personen im Erhebungsgebiet ergeben sich daher Pflichten, die eingehalten werden müssen.

Die wichtigsten Informationen finden Sie in unserem FAQ. Für weitere Details schauen Sie sich gern unsere  an.

Sie möchten Partner werden? Dann melden Sie sich bei uns!

Ansprechpartner

#### Barbara Gödde

 

- Welche Pflichten kommen auf mich zu und wie entsteht die Beitragspflicht?
    
    
    - Ausstellung einer Gästekarte innerhalb 24 Stunden nach der Ankunft der Gäste
    - Gästebeitrag einziehen und innerhalb von drei Tagen bei der Tourismus-Service Butjadingen GmbH &amp; Co. KG mit dem entsprechenden Meldeschein zu melden
    - Führung eines Gästeverzeichnisses, das innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft der Gäste auszufüllen ist, mit fortlaufender Nummerierung
    - auf Verlangen der oder dem Beauftragten der Gemeinde das Gästeverzeichnis vorzulegen
    - die Gästebeitragssatzung in den vermieteten Räumen an gut sichtbaren Stellen auslegen
    
    Die Beitragspflicht entsteht wie folgt:
    
    
    - beginnt mit der Ankunft im Erhebungsgebiet und endet mit dem Tag der Abreise
    - bei Jahresgästebeiträgen entsteht die Beitragspflicht mit Beginn des Kalenderjahres
- Wer ist vom Gästebeitrag befreit?
    
    
    - Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
    - Das 3. und jedes weitere Kind einer Familie, sofern für das 1. und 2. Kind der Gästebeitrag entrichtet wird.
    - Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde im Erhebungsgebiet ihren Hauptwohnsitz haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden. Diese Regelung gilt auch für die unentgeltliche Aufnahme von Ehegatten mit auswärtigem Hauptwohnsitz.
    - Personen, die sich zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten.
    - Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 v.H. beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes und von Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen oder Heilbehandlungen in voller Höhe tragen (Selbstzahler).
    - Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweis bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind.
    - Personen, die sich anlässlich besonderer Familienfeiern (z.B. Hochzeitsfeiern, Beerdigungen) nur für eine Übernachtung in Butjadingen aufhalten.
- Ermäßigungen in Höhe von 50% des GästebeitragssatzesNach § 5 der Gästebeitragssatzung gilt:
    
    Regelmäßig werden Ermäßigungen gewährt für:
    **Jugendliche und deren Aufsichtspersonen in Jugendherbergen, Jugend- und Schullandheimen, Jugendzeltlagern und Wanderhütten.** Hierzu zählen insbesondere **NICHT Schulklassen, die in anderen Unterkünften untergebracht sind.** 
    **Teilnehmer von Kongressen, Tagungen, Seminaren und Lehrgängen**, die vorher von der TSB anerkannt wurden.
    
    In AVS gibt es KEINE Kategorie für diese Ermäßigung. Bitte erfragen Sie **für jede Gruppe bei der** **TSB** **im Vorfeld**, ob die bei Ihnen verweilende Gruppe eine Ermäßigung erhalten kann. Sie erhalten dann von uns eine Bestätigung per Mail.
    Die Ausstellung der Gästekarten erfolgt dann mit der, der Person entsprechenden Kategorie (Erwachsener, Kind etc.). Hier kann auch der Meldescheintyp „Gruppenmeldeschein“ verwendet werden. Auf der Gästekarte und auf dem Meldeschein erscheint dann der Preis ohne Ermäßigung.
    Bei der Abrechnung mit Ihren Gästen müssen Sie dann die Ermäßigung händisch ausrechnen und kassieren nur den geminderten Beitrag (in der Regel also die Hälfte).
    In der Abrechnung, die Sie von uns am Monatsbeginn bekommen ist ebenfalls der volle Beitrag ausgewiesen. Mit der Abrechnung erhalten Sie zusätzlich eine Gutschrift über die ermäßigten Beiträge für diese Gruppen.
- KategorienBitte beachten Sie, dass Sie bei der Ausstellung der Gästekarten die Kategorie des Gastes wählen müssen. Wenn bei der Begleitperson in AVS keine Kategorie ausgewählt wurde, speichert das System die Daten der Begleitperson NICHT!
    Die wichtigsten Kategorien sind:
    
    
    - Erwachsene
        -&gt; alle Gäste ab 13 Jahren
    - Kinder
        -&gt; Alle Gäste von 3 - 12 Jahren
    - Ab 3. Kind befreit
        -&gt; Das dritte und jedes weitere Kind einer Familie; befreit sind jeweils die jüngsten Kinder
    - Behinderte ab 80%
        -&gt; Personen mit Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 80% oder mehr sind vom Gästebeitrag befreit
    - Begleitpersonen
        -&gt; Wenn im Schwerbehindertenausweis ein "B" eingedruckt ist, ist auch eine Begleitperson vom Gästebeitrag befreit
- Änderungen von MeldescheinenÄnderungen können in Meldescheinen durch den Vermieter nur vorgenommen werden, wenn das Abreisedatum noch nicht überschritten wurde. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Gästebeitragsabteilung.
    
    Eine genaue Anleitung gibt es hier.
- Gruppenmeldeschein erstellenWenn bei Ihnen eine Gruppe von sieben oder mehr Personen anreist, kann der Gruppenmeldeschein viel Arbeit ersparen!
    
    Hier geht es zur Anleitung.
- Digitale Gästekarte oder auch "DigiCard to go"Hier einmal kurz zusammengefasst:
    
    
    1. Buchung geht beim Vermieter ein Frage an den Gast: „Möchten Sie die Gästekarte auch als digitale Gästekarte auf ihr Smartphone bekommen? Teilen Sie mir bitte dazu ihre E-Mailadresse mit.“
    2. Die Gastdaten werden in AVS eingepflegt, das Häkchen und die E-Mailadresse werden angegeben. Druck und Versand werden ausgelöst.
    3. Der Gast erhält automatisch die Gästekarte für die Nutzung auf dem Smartphone per Mail (zwei Mails) zugesendet.
    4. Der Gast reist an und kann die digitale Version der Gästekarte bereits im Bus nutzen.
    5. Der Vermieter händigt dem Gast die Papier-Gästekarte zusätzlich aus und lässt den Meldeschein vom Gast unterschreiben (Bundesmeldegesetz).
    
    
    Eine ausführliche Beschreibung finden Sie hier.
- DigiCard to go - Darf ich die meinem Gast so zuschicken und wiederholt versenden?Jeder Gast muss aus Datenschutzgründen einzeln gefragt werden, ob er/ sie die Gästekarte auch in digitaler Form erhalten möchte. Erst dann darf der Gastgeber das entsprechende Häkchen in der Anlagemaske setzen. Durch dieses Häkchen in Kombination mit einer gültigen E-Mailadresse wird eine E-Mail mit einem Bestätigungslink versendet. Erst das Anklicken des Links bewirkt, dass dem Gast die entsprechenden Gästekarten zugeschickt werden.
    
    Bei jeder Änderung der Meldedaten (insbesondere des Aufenthaltszeitraumes) muss der Meldeschein auch neu gedruckt werden und die DigiCard to go dann ebenfalls erneut versendet werden.
    Hat der Gast z.B. die entsprechende Datei vom Endgerät gelöscht, kann der Bestätigungslink nochmals versendet und somit auch der Versand der DigiCard to go erneut angestoßen werden.
- DigiCard to go - an wen wende ich mich bei Problemen beim Ausstellen?Alleiniger Ansprechpartner für die Gästekarte und das Meldescheinsystem, also auch die digitale Gästekarte ist der Tourismus Service Butjadingen ( oder Tel. ).
- DigiCard to go - Warum kommt die E-Mail mit den digitalen Gästekarten nicht bei den Gästen an?Haben Sie nach dem Ausdruck noch zusätzlich den Button für den Versand geklickt?
    In manchen Fällen kann es passieren, dass die E-Mail mit den digitalen Gästekarten im Spam-Ordner des E-Mailanbieters landet. Dann muss der Gast die E-Mail in den Posteingang verschieben, um die digitale Gästekarten angezeigt zu bekommen.
    Werden die digitalen Gästekarten nicht vollständig mit angezeigt, kann die E-Mail vom Vermieter erneut versendet werden und landet dann direkt im Posteingang.
- DigiCard to go - Was passiert, wenn der Handyakku leer ist?Die DigiCard to go stellt lediglich eine Ergänzung zur bestehenden Gästekarte dar. Es sollte also weiterhin die vorhandene Papiergästekarte ausgedruckt und an den Gast ausgegeben werden.
    Papiergästekarte und die digitale Gästekarte beinhalten die gleiche Kartennummer.
- DigiCard to go - Warum wird beim Einlesen des QR-Codes eine Fehlermeldung generiert?Eine Fehlermeldung oder die Ablehnung des Eintritts wird dann erzeugt, wenn der QR-Code auf der DigiCard to go nicht mehr aktuell ist. Das kann z.B. vorkommen, wenn der Gast die aktualisierte DigiCard to go in der weiteren E-Mail nicht wahrgenommen hat, sondern immer noch die „alte“ PDF/ Pass verwendet.
- DigiCard to go - Warum muss ich bei jedem Gast einzeln das Häkchen bei der digitalen Gästekarte setzen?Um die DigiCard to go datenschutzkonform versenden zu können, muss das Einverständnis dafür, dass diese versendet werden darf, von jedem Gast separat eingeholt werden.
    Wird der Haken bei einem Gast auf dem Meldeschein nicht gesetzt, wird für diesen Gast die digitale Gästekarte nicht erzeugt.
    Wenn keine persönliche E-Mail eingetragen wird, kann dem Gast keine Karte zugesendet werden. Es werden dann die Gästeklarten an den Hauptreisenden gesendet (vorausgesetzt es ist ein Häkchen eingetragen und natürlich die E-Mail des Hauptreisenden).
- DigiCard to go - Müssen beim Hauptreisenden immer beide Voraussetzungen für die DigiCard to go erfüllt sein?Soll die DigiCard to go an mindestens 1 Person auf dem Meldeschein versendet werden, müssen das Feld „E-Mail“ sowie der Haken bei „digitale Gästekarte“ zwingend beim Hauptreisenden gefüllt sein.
- DigiCard to go - Warum wird die DigiCard to go in meiner App nicht korrekt dargestellt?Wird eine DigiCard to go auf dem mobilen Endgerät nicht korrekt angezeigt, kann das z.B. an der Funktionalität der entsprechenden App liegen. Teilweise sind die mobilen Kartenetuis nur auf Kundenkarten ausgelegt, bei denen z.B. lediglich der QR-Code hinterlegt wird. Die bildliche Darstellung ist hier nicht relevant und ist nicht umgesetzt.
- Das RechnungsportalHier gibt es eine Übersicht zum Rechnungsportal.
    
    Es gibt noch Fragen?
    Melden Sie sich bei uns unter  oder .
- Stornierung von MeldescheinenWie werden Meldescheine eigentlich storniert?
    Sie als Vermieter können dies problemlos selbst durchführen.

 

Partner-Kajüte
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