Nach § 5 der Gästebeitragssatzung gilt:
Regelmäßig werden Ermäßigungen gewährt für:
Jugendliche und deren Aufsichtspersonen in Jugendherbergen, Jugend- und Schullandheimen, Jugendzeltlagern und Wanderhütten. Hierzu zählen insbesondere NICHT Schulklassen, die in anderen Unterkünften untergebracht sind.
Teilnehmer von Kongressen, Tagungen, Seminaren und Lehrgängen, die vorher von der TSB anerkannt wurden.
In AVS gibt es KEINE Kategorie für diese Ermäßigung. Bitte erfrage für jede Gruppe bei der TSB im Vorfeld, ob die bei Dir verweilende Gruppe eine Ermäßigung erhalten kann. Du erhältst dann von uns eine Bestätigung per Mail.
Die Ausstellung der Gästekarten erfolgt dann mit der, der Person entsprechenden Kategorie (Erwachsener, Kind etc.). Hier kann auch der Meldescheintyp „Gruppenmeldeschein“ verwendet werden. Auf der Gästekarte und auf dem Meldeschein erscheint dann der Preis ohne Ermäßigung.
Bei der Abrechnung mit Deinen Gästen musst Du dann die Ermäßigung händisch ausrechnen und kassieren nur den geminderten Beitrag (in der Regel also die Hälfte).
In der Abrechnung, die Du von uns am Monatsbeginn bekommst ist ebenfalls der volle Beitrag ausgewiesen. Mit der Abrechnung erhältst Du zusätzlich eine Gutschrift über die ermäßigten Beiträge für diese Gruppen.