Nach § 5 der Gästebeitragssatzung gilt:
Regelmäßig werden Ermäßigungen gewährt für:
Jugendliche und deren Aufsichtspersonen in Jugendherbergen, Jugend- und Schullandheimen, Jugendzeltlagern und Wanderhütten. Hierzu zählen insbesondere NICHT Schulklassen, die in anderen Unterkünften untergebracht sind.
Teilnehmer von Kongressen, Tagungen, Seminaren und Lehrgängen, die vorher von der TSB anerkannt wurden.
In AVS gibt es KEINE Kategorie für diese Ermäßigung. Bitte erfragen Sie für jede Gruppe bei der TSB im Vorfeld, ob die bei Ihnen verweilende Gruppe eine Ermäßigung erhalten kann. Sie erhalten dann von uns eine Bestätigung per Mail.
Die Ausstellung der Gästekarten erfolgt dann mit der, der Person entsprechenden Kategorie (Erwachsener, Kind etc.). Hier kann auch der Meldescheintyp „Gruppenmeldeschein“ verwendet werden. Auf der Gästekarte und auf dem Meldeschein erscheint dann der Preis ohne Ermäßigung.
Bei der Abrechnung mit Ihren Gästen müssen Sie dann die Ermäßigung händisch ausrechnen und kassieren nur den geminderten Beitrag (in der Regel also die Hälfte).
In der Abrechnung, die Sie von uns am Monatsbeginn erhalten ist ebenfalls der volle Beitrag ausgewiesen. Mit der Abrechnung erhalten Sie zusätzlich eine Gutschrift über die ermäßigten Beiträge für diese Gruppen.